Corona-Update: 3G-Regel gilt wieder

In den Sporthallen gilt ab diesem Freitag (4. März) wieder die 3G-Regel für alle Erwachsenen. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind davon grundsätzlich ausgenommen. Für die Erwachsenen gilt im Detail:

  • Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte oder genesene Personen.
  • Getestete Personen sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.
  • Die Nachweise sind dem Vorstand bzw. den Trainern vorzuzeigen.

Die bisher geltenden „Einlasszeiten“ zum Training der Senioren entfallen ab sofort. Es gelten die „normalen“ Trainingszeiten. Der Trainingsbetrieb wird damit für uns alle einfacher und stressfreier - wir freuen uns auf Euch!

Die vollständige Corona-Schutzverordnung (gültig ab 4.3.) findet Ihr hier als PDF-Datei

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